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   BGH, 23.11.2007 - BLw 9/07, BLw 10/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4631
BGH, 23.11.2007 - BLw 9/07, BLw 10/07 (https://dejure.org/2007,4631)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2007 - BLw 9/07, BLw 10/07 (https://dejure.org/2007,4631)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2007 - BLw 9/07, BLw 10/07 (https://dejure.org/2007,4631)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Gleichbehandlung eines schweizerischen Landwirts mit Betriebssitz in der Schweiz bei der Anpachtung von Flächen im deutschen Hoheitsgebiet wie ein inländischer Landwirt; Freizügigkeit eines Selbstständigen aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf ...

  • Judicialis

    LPachtVG § 4; ; LPachtVG § ... 4 Abs. 1 Nr. 1; ; LPachtVG § 4 Abs. 2; ; LPachtVG § 12 Abs. 1; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2a; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2b; ; ZPO § 559 Abs. 1; ; ZPO § 559 Abs. 1 Satz 2; ; LwVG § 27 Abs. 2; ; AGGrdstVG § 6 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeitsabkommen Anhang I Art. 15 Abs. 1
    Freizügigkeit selbständiger Grenzgänger aus der Schweiz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Auslegung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.1987 - BLw 15/86

    Begriff der ungesunden Verteilung der Bodennutzung

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 9/07
    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats u.a. dann der Fall, wenn landwirtschaftliche Grundstücke durch die Verpachtung an Nichtlandwirte der Nutzung durch Landwirte entzogen werden, die diese Flächen dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen und zur Anpachtung bereit und in der Lage sind (BGHZ 101, 95, 99; ebenso Bendel/Becker, LPachtVG, § 4 Rdn. 4.1.3; Hötzel in Faßbender/Hötzel/Lukanow, Landpachtrecht, 3. Aufl., § 4 LPachtVG Rdn. 21; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht, 4. Aufl., § 4 LPachtVG Rdn. 9).

    Nach der vor dem Inkrafttreten des Abkommens ergangenen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 101, 95, 99) widerspricht es den Maßnahmen zur Verbesserung der maßgeblichen deutschen Agrarstruktur, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an schweizerische Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Vollerwerbslandwirte entzogen werden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen.

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 9/07
    Der neue Tatsachenvortrag in der Rechtsbeschwerdebegründung zu der von einem der Zeugen in diesem und in einem anderen Verfahren bekundeten Bereitschaft zur Zahlung unterschiedlich hoher Pachtpreise für ähnliche Flächen, aus der sich der fehlende ernsthafte Bedarf an der Anpachtung ergeben soll, ist nach § 27 Abs. 2 LwVG i.V.m. § 559 Abs. 1 ZPO nicht Gegenstand der Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht, das allein die Richtigkeit der Rechtsanwendung durch das Beschwerdegericht auf der Grundlage des diesem unterbreiteten Sachverhalts nachzuprüfen hat (vgl. Senat, Beschl. v. 28. April 2006, BLw 32/05, RdL 2006, 236, 237).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 9/07
    Das genügt nicht den in §§ 559 Abs. 1 Satz 2, 551 Abs. 3 Nr. 2a und b ZPO genannten Voraussetzungen; es fehlt an einer bestimmten Bezeichnung der Umstände und Tatsachen, aus denen sich die Rechtsverletzung und der Verfahrensmangel ergeben (vgl. Senat, Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, WM 1997, 678, 680).
  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 181/52

    Prämiennachzahlung für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 9/07
    Da eine Übergangsregelung und Rückwirkungsvorschrift fehlt, gilt der allgemeine Rechtsgedanke, der auch in § 12 Abs. 1 LPachtVG Niederschlag gefunden hat, dass Inhalt und Wirkung eines Schuldverhältnisses nach demjenigen Recht zu beurteilen sind, das zur Zeit der Verwirklichung des Entstehungstatbestands galt (BGHZ 10, 391, 394; 44, 192, 194; BGH, Urt. v. 28. September 1973, V ZR 183/71, WM 1973, 1356; MünchKomm-BGB/Krüger, 4. Aufl., Art. 170 EGBGB Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1965 - II ZR 36/64

    Unpfändbarkeit der Handwerker-Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 9/07
    Da eine Übergangsregelung und Rückwirkungsvorschrift fehlt, gilt der allgemeine Rechtsgedanke, der auch in § 12 Abs. 1 LPachtVG Niederschlag gefunden hat, dass Inhalt und Wirkung eines Schuldverhältnisses nach demjenigen Recht zu beurteilen sind, das zur Zeit der Verwirklichung des Entstehungstatbestands galt (BGHZ 10, 391, 394; 44, 192, 194; BGH, Urt. v. 28. September 1973, V ZR 183/71, WM 1973, 1356; MünchKomm-BGB/Krüger, 4. Aufl., Art. 170 EGBGB Rdn. 3 m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Abkommen mit der Schweiz über

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 9/07
    Es unterliegt der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer v. 6. Juni 2006 in der Rechtssache C-339/05 Rdn. 28 ff.; Kahil-Wolff/Mosters, EuZW 2001, 5, 10; Jaag/Zihlmann in Thürer/Weber/Portmann/Kellerhals, Bilaterale Verträge I & II Schweiz-EU, S. 65, 77).
  • BGH, 28.09.1973 - V ZR 183/71

    Rechtswirksamkeit einer in einem "Teilnahme-Antrag" und seiner

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - BLw 9/07
    Da eine Übergangsregelung und Rückwirkungsvorschrift fehlt, gilt der allgemeine Rechtsgedanke, der auch in § 12 Abs. 1 LPachtVG Niederschlag gefunden hat, dass Inhalt und Wirkung eines Schuldverhältnisses nach demjenigen Recht zu beurteilen sind, das zur Zeit der Verwirklichung des Entstehungstatbestands galt (BGHZ 10, 391, 394; 44, 192, 194; BGH, Urt. v. 28. September 1973, V ZR 183/71, WM 1973, 1356; MünchKomm-BGB/Krüger, 4. Aufl., Art. 170 EGBGB Rdn. 3 m.w.N.).
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